Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.12.2026

Glister Ultra

Zulassungsnummer: 00A782-00

Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
erstmals zugelassen
20.07.2021
zugelassen bis
15.12.2026
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
11661-36001-H-0-SL

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Glyphosat glyphosate 488 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
SNN

Anwendungen (10)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Ackerbaukulturen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A782-00/00-001
Ackerbaukulturen Gemeine Quecke Freiland 00A782-00/00-002
Ackerbaukulturen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen Freiland 00A782-00/00-003
Ackerbaukulturen, (-) Winterraps Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A782-00/00-004
Stilllegungsflächen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A782-00/00-005
Wiesen, Weiden Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke, Ampfer-Arten Freiland 00A782-00/00-006
Kernobst Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A782-00/00-007
Steinobst Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A782-00/00-008
Nadelholz, Laubholz Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse auf Jungwuchsflächen 00A782-00/00-009
Nadelholz, Laubholz Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs 00A782-00/00-010

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NG352-1 Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 75 Tagen zwischen Spritzanwendungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,4 kg Glyphosat/ha überschreitet.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-EV Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-VEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMH9 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 9
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
NW261 Das Mittel ist fischgiftig.
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Parallelimporte mit diesem Referenzmittel

MittelKennzifferImporteurgültig bis
Beamer Ultra 001 Star Chemicals doo 15.12.2026
Beamer Ultra 002 Star Chemicals doo 15.12.2026
Orkan Forte 003 MENORA GmbH 15.12.2026
Beamer Ultra 004 Star Chemicals doo 15.12.2026
GLYFON ULTRA 005 Europa Chemica Grupa doo 15.12.2026

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.