Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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CLAYTON FLURRY

Zulassungsnummer: 00A771-00

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
02.02.2022
zugelassen bis
15.02.2028
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
11654-22228-H-0-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Fluroxypyr fluroxypyr 288,1 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
CLY
Vertrieb
CLY

Anwendungen (11)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Winterweichweizen, Wintergerste Kletten-Labkraut Freiland 00A771-00/00-001
Winterweichweizen, Wintergerste Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A771-00/00-002
Winterweichweizen, Wintergerste Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A771-00/00-003
Winterhafer, Winterroggen, Wintertriticale Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A771-00/00-004
Sommerweichweizen, Sommerhartweizen, Sommergerste Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A771-00/00-005
Sommerhafer Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A771-00/00-006
Mais Schwarzer Nachtschatten Freiland 00A771-00/00-007
Wiesen, Weiden Stumpfblättriger Ampfer, Große Brennnessel Freiland 00A771-00/00-008
Wiesen, Weiden Vogel-Sternmiere Freiland 00A771-00/00-009
Wiesen, Weiden Große Brennnessel, Stumpfblättriger Ampfer Freiland 00A771-00/00-010
Wiesen, Weiden Große Brennnessel, Stumpfblättriger Ampfer Freiland 00A771-00/00-011

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMH4 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.