Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 31.03.2027

Substral Rosen & Gartenpflanzen

Zulassungsnummer: 00A766-61 Vertriebserweiterung

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
19.08.2025
zugelassen bis
31.03.2027
Wirkungsbereich
Akarizid, Insektizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
10091-00484-AI-0-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Pyrethrine pyrethrins 0 GL Wirkstoff ja
Rapsöl Plant oils/rape seed oil 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
CEL
Vertrieb
CEL

Anwendungen (17)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Zierpflanzen Blattläuse Gewächshaus 00A766-61/00-001
Zierpflanzen Spinnmilben (Tetranychidae) Gewächshaus 00A766-61/00-003
Zierpflanzen Schmetterlingsraupen Gewächshaus 00A766-61/00-005
Zierpflanzen Schildlaus-Arten Gewächshaus 00A766-61/00-007
Zierpflanzen Blattfressende Käfer Gewächshaus 00A766-61/00-012
Zierpflanzen Weiße Fliegen Gewächshaus 00A766-61/00-014
Zierpflanzen Blattläuse Zimmer, Büroräume und Wintergärten 00A766-61/00-015
Zierpflanzen Spinnmilben (Tetranychidae) Zimmer, Büroräume und Wintergärten 00A766-61/00-017
Zierpflanzen Schmetterlingsraupen Zimmer, Büroräume und Wintergärten 00A766-61/00-019
Zierpflanzen Schildlaus-Arten Zimmer, Büroräume und Wintergärten 00A766-61/00-021
Zierpflanzen Blattfressende Käfer Zimmer, Büroräume und Wintergärten 00A766-61/00-026
Zierpflanzen Weiße Fliegen Zimmer, Büroräume und Wintergärten 00A766-61/00-028
Zierpflanzen Blattläuse Freiland 00A766-61/01-001
Zierpflanzen Spinnmilben (Tetranychidae) Freiland 00A766-61/01-003
Zierpflanzen Schmetterlingsraupen Freiland 00A766-61/01-005
Zierpflanzen Schildlaus-Arten Freiland 00A766-61/01-007
Zierpflanzen Blattfressende Käfer Freiland 00A766-61/01-012

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN410 Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF247 Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMI3A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A
WMIUN Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.