Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.09.2026

Bigalo

Zulassungsnummer: 00A702-00

Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
erstmals zugelassen
03.08.2021
zugelassen bis
15.09.2026
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
10661-00702-F-0-WG

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Boscalid Boscalid 0 GK Wirkstoff ja
Pyraclostrobin pyraclostrobin 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
GLM
Vertrieb
PLA

Anwendungen (17)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Rosenkohl, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Weißer Rost (Albugo candida) Freiland 00A702-00/00-001
Möhre Echte Mehltaupilze Freiland 00A702-00/00-002
Salate Botrytis cinerea, Rhizoctonia solani, Sclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.) Freiland 00A702-00/00-003
Salate Botrytis cinerea, Rhizoctonia solani, Sclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.) Gewächshaus 00A702-00/00-004
Ackerbohne Ackerbohnenrost (Uromyces viciae-fabae) Freiland 00A702-00/00-005
Erdbeere Botrytis cinerea Freiland 00A702-00/00-006
Erdbeere Botrytis cinerea Gewächshaus 00A702-00/00-007
Erdbeere Echte Mehltaupilze, Erdbeeranthraknose (Colletotrichum acutatum) Freiland 00A702-00/00-008
Erdbeere Echte Mehltaupilze, Erdbeeranthraknose (Colletotrichum acutatum) Gewächshaus 00A702-00/00-009
Schwarze Johannisbeere Botrytis cinerea Freiland 00A702-00/00-010
Schwarze Johannisbeere Blattfallkrankheit (Drepanopeziza ribis), Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae) Freiland 00A702-00/00-011
Schwarze Johannisbeere Blattfallkrankheit (Drepanopeziza ribis), Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae) Freiland 00A702-00/00-012
Blumenkohl, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Alternaria Arten (Alternaria sp.) Freiland 00A702-00/00-013
Rosenkohl, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Blumenkohl Ringfleckenkrankheit (Mycosphaerella brassicicola) Freiland 00A702-00/00-014
Möhre Möhrenschwärze (Alternaria dauci) Freiland 00A702-00/00-015
Möhre Sclerotinia sclerotiorum Freiland 00A702-00/00-016
Ackerbohne Botrytis fabae Freiland 00A702-00/00-017

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-35GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-EEBE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-21OS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-28BE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VA264 Ausbringung des Mittels nur mit schleppergekoppelter Anwendungstechnik.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMFC2 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C2
WMFC3 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C3
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.