Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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AZOFIN PLUS

Zulassungsnummer: 00A439-00

Formulierung
Suspensionskonzentrat
erstmals zugelassen
12.03.2020
zugelassen bis
31.05.2028
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
12245-28619-F-0-SC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Azoxystrobin azoxystrobin 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
FIC

Anwendungen (10)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Sommergerste Zwergrost (Puccinia hordei), Rhynchosporium secalis, Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres), Schwarzbeinigkeit (Gaeumanomyces graminis) Freiland 00A439-00/00-002
Sommerhafer Haferkronenrost (Puccinia coronata) Freiland 00A439-00/00-003
Dicke Bohne Ackerbohnenrost (Uromyces viciae-fabae) Freiland 00A439-00/00-004
Ackerbohne Ackerbohnenrost (Uromyces viciae-fabae) Freiland 00A439-00/00-006
Salate Falscher Mehltau (Bremia lactucae) Gewächshaus 00A439-00/00-012
Roggen, Triticale Braunrost (Puccinia recondita), Rhynchosporium secalis, Schwarzbeinigkeit (Gaeumanomyces graminis) Freiland 00A439-00/00-013
Raps Alternaria Arten (Alternaria sp.), Sclerotinia sclerotiorum Freiland 00A439-00/00-014
Erdbeere Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis), Erdbeeranthraknose (Colletotrichum acutatum) Gewächshaus 00A439-00/00-016
Kartoffel Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) Freiland 00A439-00/00-020
Sommerhartweizen, Winterhartweizen, Sommerweichweizen, Winterweichweizen Braunrost (Puccinia recondita), Cladosporium-Arten, Alternaria Arten (Alternaria sp.), Braunfleckigkeit (Septoria nodorum), Gelbrost (Puccinia striiformis) +1 Freiland 00A439-00/00-021

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMFC3 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C3
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.