ARGOS
Zulassungsnummer: 008950-00
- Formulierung
- Heißvernebelungsmittel
- erstmals zugelassen
- 29.10.2020
- zugelassen bis
- 31.12.2027
- Wirkungsbereich
- Wachstumsregler
- Bienengefährdung
- keine Einstufung hinterlegt
- Versuchsbezeichnung
- CAG-00001-W-0-HN
Wirkstoffe
| Wirkstoff | englische Bezeichnung | Gehalt | Kategorie | EU-genehmigt |
|---|---|---|---|---|
| Orangenöl | orange oil | 0 GL | Wirkstoff | ja |
Inhaber und Vertrieb
- Zulassungsinhaber
- CAG
- Vertrieb
- UPL1
Anwendungen (1)
| Kultur | Schaderreger | Anwendungsbereich | Anwendungs-Nr. |
|---|---|---|---|
| Kartoffel | Keimhemmung | Großlager | 008950-00/00-001 |
Anwendungsbestimmungen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| SF529 | Der Generator für das Begasungsmittel darf nur als Teil eines geschlossenen Systems und außerhalb der behandelten Räume/Lager verwendet werden. Die Räume/Lager sind während der Behandlungsmaßnahmen geschlossen zu halten. | – | – |
| SS110-1 | Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | – | – |
| SS2101 | Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | – | – |
| SS530 | Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | – | – |
| SS610 | Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | – | – |
| ST2102 | Halbmaske mit Kombinationsfilter A1-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | – | – |
| VA270 | Während und für mindestens 24 Stunden nach der Behandlung des Lagers sind alle Türen und Lüftungsöffnungen dicht geschlossen zu halten. Es darf ausschließlich eine interne Belüftung (Luftzirkulation) zur Verteilung des Pflanzenschutzmittels erfolgen. Frühestens nach Ablauf eines Zeitraumes von 24 Stunden nach erfolgter Behandlung darf eine externe Belüftung erfolgen. | – | – |
| VA278 | Die Lagerbehandlung darf nur stattfinden, wenn sich die Entlüftungsöffnungen des Lagergebäudes in einer Höhe von mindestens 5 m befinden. | – | – |
| VA297 | Die Anwendung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Heißnebelgeräten darf ausschließlich mit Geräten erfolgen, bei deren Aussetzen der Mittel-/Wirkstoffstrom automatisch unterbrochen wird. | – | – |
| NW470 | Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. | – | – |
| SF183-1 | Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Schutzhandschuhe zu tragen. | – | – |
| SF267-1 | Vor dem Wiederbetreten sind die behandelten Bereiche gründlich zu lüften. Hierzu sind alle Kühlerlüfter mit Höchstleistung für mindestens 30 Minuten zu betreiben. | – | – |
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| EB001-2 | SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) | – | – |
| NW262 | Das Mittel ist giftig für Algen. | – | – |
| NW264 | Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. | – | – |
| NW265 | Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. | – | – |
| SB001 | Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. | – | – |
| SB005 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. | – | – |
| SB010 | Für Kinder unzugänglich aufbewahren. | – | – |
| SB111 | Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. | – | – |
| SB166 | Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. | – | – |
| SS206 | Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. | – | – |
Hinweise
- Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
- Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)
Signalwort
- Gefahr
Gefahrensymbole
- GHS09
- GHS02
- GHS07
- GHS08
Gefahrenhinweise
- Enthält Orangenöl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- Enthält (4S)-1-Methyl-4-(prop-1-en-2-yl)cyclohexen (CAS-Nr. 5989-54-8). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- Enthält 3,7-Dimethylocta-1,6-dien-3-ol (CAS-Nr. 78-70-6). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
- Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
- Verursacht Hautreizungen.
- Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
- Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
- Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
- BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
- Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
- Verschüttete Mengen aufnehmen.
- Unter Verschluss aufbewahren.
- Inhalt/Behälter ... zuführen.
Abpackungen
- 5.00 - 20.00 LX 22 (12)
- 200.00 LX 51 (12)
- 200.00 LX 51 (21)
- 500.00 - 1000.00 LX 52 (12)
Parallelimporte mit diesem Referenzmittel
| Mittel | Kennziffer | Importeur | gültig bis |
|---|---|---|---|
| SINOS | 001 | Star Chemicals doo | 31.12.2027 |
Weitere Informationen
Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026
Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.