Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zorvec Enicade

Zulassungsnummer: 008946-00

Formulierung
Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)
erstmals zugelassen
11.12.2018
zugelassen bis
03.03.2028
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
10061-74842-F-0-OD

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Oxathiapiprolin oxathiapiprolin 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
DOW
Vertrieb
DPB

Anwendungen (4)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Kartoffel Phytophthora infestans Freiland 008946-00/00-001
Knoblauch, Schalotte, Speisezwiebel Falscher Mehltau (Peronospora destructor) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008946-00/03-001
Salate Falscher Mehltau (Bremia lactucae) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008946-00/03-002
Radieschen, Rettich Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008946-00/04-001

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMFF9 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): F9
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Parallelimporte mit diesem Referenzmittel

MittelKennzifferImporteurgültig bis
STAR Oxathiapiprolin 003 STAR Agro Handels GmbH 03.03.2028
Zorvec Epicaltrin 004 STAR Agro Handels GmbH 03.03.2028
Zorvec Endicade 005 MENORA GmbH 03.03.2028
Zorvec Enicade 006 MENORA GmbH 03.03.2028
OXATHIA 007 Agrimotion Deutschland GmbH i. L. 03.03.2028
OXATHIA 008 Agrimotion Deutschland GmbH i. L. 03.03.2028
Orondis 009 STAR Agro Handels GmbH 03.03.2028
Pipro 100 010 Star Chemicals doo 03.03.2028
Pipro 100 011 Star Chemicals doo 03.03.2028
OXATHIA 012 Agrimotion Deutschland GmbH i. L. 03.03.2028
Zorvec Epicaltrin 013 ewia Switzerland AG 03.03.2028
OXATHIA 001 **Agrimotion SA [Hist.] 01.02.2024
OXATHIA 002 **Agrimotion SA [Hist.] 01.02.2024

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.