Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 30.06.2027

Flowbrix

Zulassungsnummer: 008886-00

Formulierung
Suspensionskonzentrat
erstmals zugelassen
28.03.2019
zugelassen bis
30.06.2027
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
MBR-72016-F-0-SC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Kupferoxychlorid copper oxychloride 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
MBR
Vertrieb
PRG

Anwendungen (21)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Gurke, Patisson, Zier/Wildkürbis (Cucurbita texana), Flaschenkürbis, Zucchini +3 Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) Gewächshaus 008886-00/00-002
Patisson, Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Zier/Wildkürbis (Cucurbita texana), Gurke +2 Bakterielle Schaderreger Gewächshaus 008886-00/00-006
Tomate, Aubergine Phytophthora infestans Gewächshaus 008886-00/00-013
Tomate, Aubergine Bakterielle Schaderreger Gewächshaus 008886-00/00-015
Kernobst Obstbaumkrebs (Nectria galligena) Freiland 008886-00/00-017
Birne, Quitte Bakterielle Schaderreger Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008886-00/01-001
Eberesche Bakterielle Schaderreger Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008886-00/01-003
Erdbeere Bakterielle Schaderreger Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008886-00/01-005
Erdbeere Mycosphaerella, Colletotrichum Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008886-00/01-007
Beerenobst, (-) Erdbeere Pilzliche Schaderreger Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008886-00/01-009
Beerenobst, (-) Erdbeere Bakterielle Schaderreger Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008886-00/01-011
Steinobst, (-) Schlehe Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008886-00/01-013
Aprikose, Pfirsich Kräuselkrankheit (Taphrina deformans) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008886-00/01-015
Spargel Pilzliche Schaderreger Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008886-00/01-018
Zwiebelgemüse Falscher Mehltau (Peronospora destructor) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008886-00/01-019
Zwiebelgemüse Purpurfleckenkrankheit (Alternaria porri) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008886-00/01-021
Zwiebelgemüse Brennfleckenkrankheit der Zwiebel (Colletotrichum circinans) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008886-00/01-023
Zwiebelgemüse Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008886-00/01-025
Zwiebelgemüse Bakterielle Schaderreger Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008886-00/01-027
Wurzel- und Knollengemüse Alternaria Arten (Alternaria sp.), Cercospora-Arten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008886-00/01-029
Wurzel- und Knollengemüse Bakterielle Schaderreger Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008886-00/01-031

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NT620-2 Die maximale Gesamtaufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr darf auf derselben Fläche - mit Ausnahme von 4000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr im Hopfenbau und im Weinbau - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln nicht überschritten werden.
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-2GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-14OS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller ande
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
WMFM1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M1
NH621-2 Neben den Angaben des Wirkstoffes nach Art und Menge ist auch der Reinkupfergehalt des Mittels auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen anzugeben. Diese Angabe ist im Anschluss an die Anwendungsbestimmung NT620-2 aufzuführen.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Parallelimporte mit diesem Referenzmittel

MittelKennzifferImporteurgültig bis
Flowbrix Trace 001 STAR Agro Handels GmbH 30.06.2027
Zetaram Plus 002 STAR Agro Handels GmbH 30.06.2027

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.