Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Grasser 100 EC

Zulassungsnummer: 008386-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
11.09.2017
zugelassen bis
30.11.2027
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
13318-50005-H-0-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Quizalofop-P-ethyl quizalofop-P-ethyl 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Vertrieb

Anwendungen (8)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Winterraps Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras, (-) Trespe-Arten Freiland 008386-60/00-001
Winterraps Gemeine Quecke Freiland 008386-60/00-002
Winterraps Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras, (-) Trespe-Arten Freiland 008386-60/00-003
Winterraps Gemeine Quecke Freiland 008386-60/00-004
Zuckerrübe Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras, (-) Trespe-Arten Freiland 008386-60/00-005
Zuckerrübe Gemeine Quecke Freiland 008386-60/00-006
Kartoffel Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras, (-) Trespe-Arten Freiland 008386-60/00-007
Kartoffel Gemeine Quecke Freiland 008386-60/00-008

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller ande
SF264 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
WMH1 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 1
WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.