Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

« Pflanzenschutzmittel

Arvalin Forte

Zulassungsnummer: 008023-00

Formulierung
Fertigköder
erstmals zugelassen
25.06.2018
zugelassen bis
31.12.2027
Wirkungsbereich
Rodentizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
DET-12345-R-0-RB

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Zinkphosphid zinc phosphide 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
DET

Anwendungen (7)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Ackerbaukulturen Feldmaus Freiland 008023-00/00-001
Gemüsekulturen Feldmaus Freiland 008023-00/00-003
Obstkulturen Feldmaus Freiland 008023-00/00-005
Weinrebe Feldmaus Freiland 008023-00/00-007
Wiesen, Weiden Feldmaus Freiland 008023-00/00-009
Zierpflanzen Feldmaus Freiland 008023-00/00-011
Forstpflanzen Feldmaus Freiland 008023-00/00-013

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NS648 Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme durch Probefänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt ist.
NT659 Nicht offen auslegen/ausbringen.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF531 Bei der Entsorgung verbliebener Köder und bei der Reinigung von Köderstationen sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NT660 Die Anwendung des Mittels ist außerhalb von Forsten nur durch verdecktes Ausbringen zulässig (§ 2 Abs. 1 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT667 Köder unzugänglich für Kinder und für Haus- und Wildtiere auslegen.
NT668 Falls während und nach Bekämpfungsmaßnahmen tote oder sterbende Ratten oder Mäuse gefunden werden, sind diese sofort wegzuräumen, um Sekundärvergiftungen vorzubeugen.
NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB011 Kinder fernhalten.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.