Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.12.2026

MON 79991-SG

Zulassungsnummer: 007525-00

Formulierung
Wasserlösliches Granulat
erstmals zugelassen
04.03.2014
zugelassen bis
15.12.2026
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
MOT-79991-H-0-SG

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Glyphosat glyphosate 792 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
MOT

Anwendungen (19)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Ackerbaukulturen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen Freiland 007525-00/00-001
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation Freiland 007525-00/00-002
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 007525-00/00-003
Wiesen, Weiden Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 007525-00/00-004
Ackerbaukulturen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 007525-00/00-005
Gemüsekulturen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 007525-00/00-006
Stilllegungsflächen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 007525-00/00-007
Kernobst Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 007525-00/00-008
Weinrebe Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Acker-Winde Freiland 007525-00/00-009
Ackerbaukulturen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 007525-00/00-012
Nichtkulturland ohne Holzgewächse Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 007525-00/00-014
Ackerbaukulturen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 007525-00/00-015
Gemüsekulturen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 007525-00/00-016
Zierpflanzen, Rasen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 007525-00/00-017
Steinobst Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 007525-00/00-018
Johannisbeerartiges Beerenobst Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 007525-00/00-019
Brassica-Arten (Ackerbaukulturen), Senf-Arten Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation Freiland 007525-00/00-020
Lein Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 007525-00/00-021
Ackerbohne, Futtererbse, Lupine-Arten Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 007525-00/00-022

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NG352 Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet.
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WMG Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G
VH368 Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.