Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.04.2027

Carneol

Zulassungsnummer: 006899-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Suspensionskonzentrat
erstmals zugelassen
24.09.2014
zugelassen bis
15.04.2027
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
ADD-92800-F-0-SC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Fluazinam fluazinam 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
ADD
Vertrieb
ADD

Anwendungen (7)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Kartoffel Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) Freiland 006899-60/00-001
Zierpflanzen Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 006899-60/02-002
Zierpflanzen Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 006899-60/02-003
Wurzel- und Knollengemüse Alternaria Arten (Alternaria sp.) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 006899-60/03-001
Zwiebelgemüse Botrytis squamosa Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 006899-60/04-001
Johannisbeerartiges Beerenobst Alternaria Arten (Alternaria sp.), Cercospora-Arten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 006899-60/05-001
Heidelbeere Alternaria Arten (Alternaria sp.), Cercospora-Arten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 006899-60/05-002

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WMFC5 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C5

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.