Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 31.12.2026

RA-3000-flüssig

Zulassungsnummer: 006193-63 Vertriebserweiterung

Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
erstmals zugelassen
02.03.2015
zugelassen bis
31.12.2026
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
NEU-01171-H-0-SL

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Maleinsäurehydrazid maleic hydrazide 40,17 GL Wirkstoff ja
Pelargonsäure Pelargonic acid 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
NEU
Vertrieb
HEN

Anwendungen (12)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 006193-63/00-001
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Algen, Moose Freiland 006193-63/00-002
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 006193-63/00-003
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Algen, Moose Freiland 006193-63/00-004
Zierpflanzen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 006193-63/00-005
Zierpflanzen Algen, Moose Freiland 006193-63/00-006
Zierpflanzen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 006193-63/00-007
Zierpflanzen Algen, Moose Freiland 006193-63/00-008
Ziergehölze Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 006193-63/00-009
Ziergehölze Algen, Moose Freiland 006193-63/00-010
Ziergehölze Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 006193-63/00-011
Ziergehölze Algen, Moose Freiland 006193-63/00-012

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
ST128 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske HM mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels mit personengetragenen Geräten.
WMH0 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 0
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
VH607 Der Gehalt an freiem Hydrazin in den technischen Wirkstoffen Maleinsäurehydrazid-Natriumsalz, -Kaliumsalz oder -Cholinsalz darf 1 mg/kg ausgedrückt als Säureäquivalente nicht überschreiten.

Hinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.