Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.07.2027
Gibb 3
Zulassungsnummer: 005879-00
- Formulierung
- Wasserlösliche Tablette
- erstmals zugelassen
- 05.04.2012
- zugelassen bis
- 15.07.2027
- Wirkungsbereich
- Wachstumsregler
- Bienengefährdung
- keine Einstufung hinterlegt
- Versuchsbezeichnung
- CEQ-00901-W-0-ST
Wirkstoffe
| Wirkstoff | englische Bezeichnung | Gehalt | Kategorie | EU-genehmigt |
|---|---|---|---|---|
| Gibberellinsäure | gibberellic acid | 0 GK | Wirkstoff | ja |
Inhaber und Vertrieb
- Zulassungsinhaber
- GLM
- Vertrieb
- PLA
Anwendungen (5)
| Kultur | Schaderreger | Anwendungsbereich | Anwendungs-Nr. |
|---|---|---|---|
| Weinrebe | Lockerung des Traubenstielgerüstes | Freiland | 005879-00/00-001 |
| Birne | Förderung des Fruchtansatzes | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 005879-00/01-001 |
| Birne | Förderung des Fruchtansatzes | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 005879-00/01-002 |
| Süßkirsche, Sauerkirsche | Förderung der Fruchtgröße, Verbesserung der Fruchtqualität, Ernteverzögerung | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 005879-00/02-001 |
| Süßkirsche, Sauerkirsche | Förderung der Fruchtgröße, Verbesserung der Fruchtqualität, Ernteverzögerung | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 005879-00/02-002 |
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| EB001-2 | SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) | – | – |
| SB001 | Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. | – | – |
| SB010 | Für Kinder unzugänglich aufbewahren. | – | – |
| SF245-01 | Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. | – | – |
Hinweise
- Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.
Weitere Informationen
Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026
Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.