Kennzeichnungstexte
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.
1.303 Treffer
| Kode | Text | Art | Bezug | betroffene Mittel | |
|---|---|---|---|---|---|
| NW712 | Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Fenpropidin enthalten. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NW720 | Die Anwendung des Mittels in dieser Kultur ist ausschließlich als Reihen- oder Bandbehandlung zulässig. Dabei dürfen maximal 45 % der Fläche behandelt werden. Der zugelassene Mittelaufwand/ha bezieht sich auf die tatsächlich zu behandelnde Fläche in der Reihe oder im Band. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NW721 | Die Anwendung des Mittels in dieser Kultur muss mit einer Bandspritzdüse Gerätekombinationen erfolgen, die in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (Banz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NW821 | Zum Schutz von Gewässerorganismen darf die Anwendung des Mittels in der Lagerbehandlung nur erfolgen, wenn mit dem Mittel kontaminierte Flüssigkeiten nicht in Gewässer abgeleitet oder in Drainagesysteme gelangen, sondern durch geeignete Auffangsysteme gesammelt und gemäß den Vorgaben des Abwasserrechts / Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) fachgerecht entsorgt werden. Dies gilt auch für Restflüssigkeiten, Spül- und Reinigungsabwässer die nach der Behandlung anfallen sowie für Feststoffabfälle au | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NZ116 | Behandelte Topferde nicht kompostieren, sondern über den Hausmüll entsorgen. | Auflage | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NZ117 | Die Erde (Substrat), in der die Kultur angebaut wird, darf innerhalb eines Jahres nach der letzten Behandlung mit diesem Pflanzenschutzmittel nicht außerhalb des Gewächshauses wiederverwendet werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SB006 | Der Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel ist für schwangere und stillende Frauen sowie für Jugendliche untersagt. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SB007 | Der Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel ist für allergische Personen nicht geeignet. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SB196 | Das Ausbringen von Hand, auch mit Schutzhandschuhen, ist unzulässig. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF138 | Ein Begehen behandelter Lager ohne Körper- und Atemschutz ist erst 24 Std. nach Abschluss der Behandlung erlaubt. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF143 | Das Betreten der behandelten Bereiche ist bis 24 Stunden nach der Behandlung nicht gestattet. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF1472 | Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Körper- und Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF160 | Vorgeschriebene Lüftungszeit 24 Stunden. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF166 | Umluftunabhängigen Atemschutz tragen bei der Entfernung der gasdichten Plane in Flachlagern. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF169-1 | Die behandelten Räume/Objekte und der Gefahrenbereich sind mit Warnhinweisen zu kennzeichnen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF1814 | Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mittels Luftfahrzeugen die behandelte und die unbehandelte Waldfläche und zusätzlich ein Bereich von 10 Metern Abstand zum Waldrand von unbeteiligten Dritten nicht betreten werden. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF1831-1 | Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln im Zuge der Lagerhaltung, bei Sortierarbeiten sowie bei Ein- und Auslagerung sind Schutzhandschuhe zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF1831-2 | Beim Umgang mit behandeltem Obst im Zuge der Lagerhaltung, bei Sortierarbeiten sowie bei Ein- und Auslagerung sind Schutzhandschuhe zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF1831-4 | Beim Umgang mit behandeltem Gemüse im Zuge der Lagerhaltung, bei Sortierarbeiten sowie bei Ein- und Auslagerung sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF1961 | Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mittels Luftfahrzeugen und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages die behandelte Fläche und ein zusätzlicher 20 Meter breiter, nicht behandelter Streifen ringsherum von unbeteiligten Dritten nicht betreten wird. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF1971 | Das Wiederbetreten von öffentlich zugänglichem, mittels Luftfahrzeugen behandeltem Gelände ist für unbeteiligte Dritte innerhalb von 12 Stunden nach der Ausbringung des Mittels nicht gestattet. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF202 | Das Mittel darf nur mit einer automatischen Spritzvorrichtung (mit Spritzschutz) auf dem Fördergutstrom angewendet werden; handgetragene Applikationstechnik darf nicht zur Ausbringung des Mittels verwendet werden. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF204 | Das Mittel darf nur in automatischen Streichanlagen angewendet werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF210 | Das Produkt darf nur für Phalaenopsis, Schlumbergera, Sempervivum und Kalanchoe, die im Gewächshaus in Töpfen oder Container kultiviert werden, verwendet werden. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF211 | Kontakt mit Phalaenopsis, Sempervivum, Kalanchoe und kontaminierten Oberflächen innerhalb 60 Tagen nach einer Behandlung vermeiden. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |