Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

Kennzeichnungstexte

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1.303 Treffer
KodeText ArtBezug betroffene Mittel
VA268 Zum Schutz von umstehenden Personen ("bystander") muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Auflage Anwendung 6 Mittel mit diesem Text
VA801 Behälter gründlich spülen. Auflage Mittel 6 Mittel mit diesem Text
VH385 Der Gehalt an N-Nitroso-N-(1-ethylpropyl)-2,6-di-nitro-3,4-dimethylanilin im technischen Wirkstoff Pendimethalin darf 45 mg/kg nicht überschreiten. Auflage Mittel 6 Mittel mit diesem Text
VH389 Im technischen Wirkstoff Metazachlor darf der Gehalt an Toluol 0,5 g/kg nicht überschreiten.. Auflage Mittel 6 Mittel mit diesem Text
VV211 Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut. Auflage Anwendung 6 Mittel mit diesem Text
WH916 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). Auflage Anwendung 6 Mittel mit diesem Text
WMFA1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): A1 Auflage Mittel 6 Mittel mit diesem Text
WMI31 Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 31 Auflage Mittel 6 Mittel mit diesem Text
WP7261 Kein Nachbau von Wintergerste. Auflage Anwendung 6 Mittel mit diesem Text
WW864 Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden. Auflage Anwendung 6 Mittel mit diesem Text
WW865 Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden. Auflage Anwendung 6 Mittel mit diesem Text
LM106 Pflanzenschutzmittel nicht über 20 °C lagern. Auflage Mittel 5 Mittel mit diesem Text
LM112 Pflanzenschutzmittel bei 5 °C - 35 °C lagern. Auflage Mittel 5 Mittel mit diesem Text
NG371.1012 Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Cyazofamid pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. Anwendungsbestimmung Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
NG371.1095 Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Chlorantraniliprole pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksich Anwendungsbestimmung Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
NG371.1200 Zum Schutz des Grundwassers dürfen die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Benzovindiflupyr pro Hektar sowie die maximale Zahl der Behandlungen für die Kultur bzw. je Kalenderjahr auch unter Berücksichtigung von Anwendungen anderer diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmittel auf derselben Fläche nicht überschritten werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
NG372.1012 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Cyazofamid enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
NG372.1200 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Benzovindiflupyr enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
NH621 Neben den Angaben des Wirkstoffes nach Art und Menge ist auch der Reinkupfergehalt des Mittels auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen anzugeben. Diese Angabe ist im Anschluss an die Anwendungsbestimmung NT620 aufzuführen. Auflage Mittel 5 Mittel mit diesem Text
NH685 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Die Aussaat des behandelten Saatgutes darf nur mit mechanischen Sägeräten erfolgen." Anwendungsbestimmung Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
NN166 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft. Hinweis Mittel 5 Mittel mit diesem Text
NN181 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Phygadeuon trichops (Schlupfwespe) eingestuft. Hinweis Mittel 5 Mittel mit diesem Text
NN182 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccygomimus turionellae (Schlupfwespe) eingestuft. Hinweis Mittel 5 Mittel mit diesem Text
NN230 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. Auflage Mittel 5 Mittel mit diesem Text
NN266 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft. Auflage Mittel 5 Mittel mit diesem Text