Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

Kennzeichnungstexte

Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.

Zurücksetzen
1.303 Treffer
KodeText ArtBezug betroffene Mittel
VV551 Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden. Auflage Anwendung 7 Mittel mit diesem Text
VV613 Es ist sicherzustellen, dass Wiesen und Weiden durch Tiere frühestens 7 Tage nach der letzten Anwendung wieder betreten werden. Auflage Anwendung 7 Mittel mit diesem Text
WA700 Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. Auflage Anwendung 7 Mittel mit diesem Text
WMF4 Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F4 Auflage Mittel 7 Mittel mit diesem Text
WMFE1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): E1 Auflage Mittel 7 Mittel mit diesem Text
WMI29 Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 29 Auflage Mittel 7 Mittel mit diesem Text
WMI4D Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4D Auflage Mittel 7 Mittel mit diesem Text
WMI5 Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 5 Auflage Mittel 7 Mittel mit diesem Text
WP727 Kein Nachbau von Zuckerrüben und Sonnenblumen. Auflage Anwendung 7 Mittel mit diesem Text
WW720 Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert. Auflage Anwendung 7 Mittel mit diesem Text
EO005-1 SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. Auflage Mittel 6 Mittel mit diesem Text
HE1201 Für den Haus- und Kleingarten entfällt die Kennzeichnungsauflage SE1201: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels." Auflage Anwendung 6 Mittel mit diesem Text
HS2203 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2203: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels". Auflage Anwendung 6 Mittel mit diesem Text
LM100 Pflanzenschutzmittel nicht über 30 °C lagern. Auflage Mittel 6 Mittel mit diesem Text
LM110 Pflanzenschutzmittel bei 4 °C lagern. Auflage Mittel 6 Mittel mit diesem Text
NG720 Die Anwendung des Mittels in dieser Kultur ist ausschließlich als Reihen- oder Bandbehandlung zulässig. Dabei dürfen maximal 30 % der Fläche behandelt werden. Der zugelassene Mittelaufwand/ha bezieht sich auf die tatsächlich zu behandelnde Fläche in der Reihe oder im Band. Anwendungsbestimmung Anwendung 6 Mittel mit diesem Text
NN001 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen der auf Pflanzen lebenden Nutzorganismen nicht gefährdet. Hinweis Mittel 6 Mittel mit diesem Text
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Auflage Mittel 6 Mittel mit diesem Text
NN1303 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis (Wolfsspinne) eingestuft. Hinweis Mittel 6 Mittel mit diesem Text
NN180 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft. Hinweis Mittel 6 Mittel mit diesem Text
NN260 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Auflage Mittel 6 Mittel mit diesem Text
NT142 Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 150 L/ha erfolgen. Auflage Anwendung 6 Mittel mit diesem Text
NT187 Die erste Flugbahn des Hubschraubers muss zusätzlich zu dem ggf. in einer anderen Anwendungsbestimmung geforderten Mindestabstand mindestens eine halbe Arbeitsbreite vom Rand der behandelten Fläche entfernt verlaufen. Anwendungsbestimmung Anwendung 6 Mittel mit diesem Text
NT664-1 Die Köder zur Bekämpfung der Feld-, Erd-und Rötelmaus müssen tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge oder die mit einer Köderlegemaschine geschaffenen, nach oben geschlossenen Gänge eingebracht werden. Zum Schutz von Säugern und Vögeln dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Für die Ausbringung ist eine handelsübliche Legeflinte oder Köderlegemaschine zu verwenden. Für Köderlegemaschinen gelten folgende zusätzliche Auflagen: - Zum Schutz anderer als der zu bekämpfenden K Anwendungsbestimmung Anwendung 6 Mittel mit diesem Text
NT670 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild; deshalb immer tief und unzugänglich in die Gänge der zu bekämpfenden Tiere einbringen. Anwendungsbestimmung Anwendung 6 Mittel mit diesem Text