Kennzeichnungstexte
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.
1.303 Treffer
| Kode | Text | Art | Bezug | betroffene Mittel | |
|---|---|---|---|---|---|
| WMG | Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G | Auflage | Mittel | 8 | Mittel mit diesem Text |
| WW711 | Bei angebrochener Packung muss mit abnehmender Wirksamkeit gerechnet werden. | Auflage | Mittel | 8 | Mittel mit diesem Text |
| DH001 | RSh 1: Giftig bei Kontakt mit den Augen. | Auflage | Mittel | 7 | Mittel mit diesem Text |
| LM103 | Pflanzenschutzmittel nicht über 35 °C lagern. | Auflage | Mittel | 7 | Mittel mit diesem Text |
| NG343 | Die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 7 | Mittel mit diesem Text |
| NH679-1 | Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger und Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden." | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 7 | Mittel mit diesem Text |
| NN183 | Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft. | Hinweis | Mittel | 7 | Mittel mit diesem Text |
| NN291 | Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft. | Auflage | Mittel | 7 | Mittel mit diesem Text |
| NS648 | Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme durch Probefänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt ist. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 7 | Mittel mit diesem Text |
| NT659 | Nicht offen auslegen/ausbringen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 7 | Mittel mit diesem Text |
| NT668 | Falls während und nach Bekämpfungsmaßnahmen tote oder sterbende Ratten oder Mäuse gefunden werden, sind diese sofort wegzuräumen, um Sekundärvergiftungen vorzubeugen. | Auflage | Mittel | 7 | Mittel mit diesem Text |
| NT802-1 | Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 7 | Mittel mit diesem Text |
| NT820-1 | Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters zwi-schen 1. März und 31. Oktober. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 7 | Mittel mit diesem Text |
| SB120 | Die in der Gebrauchsanleitung des Zusatzstoffes genannten Hinweise und Auflagen zum Anwenderschutz sind einzuhalten. | Auflage | Mittel | 7 | Mittel mit diesem Text |
| SF183-1 | Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Schutzhandschuhe zu tragen. | Auflage | Anwendung | 7 | Mittel mit diesem Text |
| SF184 | Beim Umgang mit behandelter Erde und bei nachfolgenden Pflanzarbeiten Schutzhandschuhe tragen. | Auflage | Anwendung | 7 | Mittel mit diesem Text |
| SF267 | Vor dem Wiederbetreten sind die behandelten Bereiche gründlich zu lüften. Hierzu sind alle Kühlerlüfter mit Höchstleistung für mindestens 15 Minuten zu betreiben. | Auflage | Mittel | 7 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-10GE | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Gemüsekulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 7 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-3OS | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 3 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 7 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-VEOS | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 7 | Mittel mit diesem Text |
| SF276-14OS | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 7 | Mittel mit diesem Text |
| SF276-28ZB | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 7 | Mittel mit diesem Text |
| SF277-1OS | Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von einem Tag nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 7 | Mittel mit diesem Text |
| SF278-35ZB | Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 7 | Mittel mit diesem Text |
| SF282 | Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben ein T-Shirt, eine lange Arbeitshose und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 7 | Mittel mit diesem Text |