Wöbra
Anwendungs-Nummer: 053444-00/00-005
- Kulturen
- Nadelholz, Laubholz
- Schaderreger
- Rotwild, Damwild, Sikawild
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Repellent, Wildschadenverhütungsmittel
- Anwendungstechnik
- streichen
- Erläuterung zum Schaderreger
- PVSXX
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 1
- zugelassen bis
- 31.08.2039
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 400 M3 | – |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Nadelholz | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | – |
| Laubholz | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | – |
Anwendungszeitpunkte
- ganzjährig
- bei Bedarf
Bemerkungen
- AP8100
- AT0080
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |
| SF252 | Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. | – | – |