Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Wöbra

Anwendungs-Nummer: 053444-00/00-005

Kulturen
Nadelholz, Laubholz
Schaderreger
Rotwild, Damwild, Sikawild
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Repellent, Wildschadenverhütungsmittel
Anwendungstechnik
streichen
Erläuterung zum Schaderreger
PVSXX
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
1
zugelassen bis
31.08.2039

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
400 M3

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Nadelholz Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Laubholz Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Anwendungszeitpunkte

Bemerkungen

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.