Naturen Schädlingsfrei
Anwendungs-Nummer: 043743-63/00-014
- Kulturen
- Pflaume, Zwetschge
- Schaderreger
- Schildlaus-Arten
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 3
- zugelassen bis
- 31.12.2027
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| GR300 | 1 C5 | 50 C5 |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Pflaume | – | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. | – |
| Zwetschge | – | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. | – |
Anwendungszeitpunkte
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- während der Vegetationsperiode
Bemerkungen
- AT1031
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| SS205-1 | Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. | – | – |
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |
| HS204 | Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln". | – | – |