Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Stomp Aqua

Anwendungs-Nummer: 035958-00/04-010

Kulturen
Dill
Schaderreger
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen: Kletten-Labkraut, ausgenommen: Acker-Hundskamille, ausgenommen: Kamille-Arten, ausgenommen: Gemeines Kreuzkraut, ausgenommen: Franzosenkraut-Arten
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungstechnik
spritzen
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
1
Art der Zulassung
Genehmigung (Lückenindikation)
zugelassen bis
15.01.2028

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
2,6 LH 300 – 400 LH

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Dill 42 Tage

Anwendungszeitpunkte

Verwendungszweck

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WP747 In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und dem Anbauverfahren können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
NT145-1 Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzu
NT146 Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten.
NT170 Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten.
NW607-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte
NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das ab
NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.