Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Serenva

Anwendungs-Nummer: 034419-60/06-009

Kulturen
Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Stachelbeere, Heidelbeer-Arten
Schaderreger
Colletotrichum
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Entwicklungsstadium
77
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
3
Art der Zulassung
Genehmigung (Lückenindikation)
zugelassen bis
31.12.2026

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
1 KH 1.000 – 1.000 LH

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Schwarze Johannisbeere 14 Tage
Weiße Johannisbeere 14 Tage
Rote Johannisbeere 14 Tage
Stachelbeere 14 Tage
Heidelbeer-Arten 14 Tage

Anwendungszeitpunkte

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NT102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Techni
NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgende
NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das ab