Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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ZETROLA

Anwendungs-Nummer: 034107-60/07-006

Kulturen
Baumschulgehölzpflanzen
Schaderreger
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, ausgenommen: Einjähriges Rispengras, ausgenommen: Gemeine Quecke
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungstechnik
spritzen
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
1
zugelassen bis
30.11.2027

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
0,75 LH 200 – 400 LH

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Baumschulgehölzpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Anwendungszeitpunkte

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-63ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 63 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.