ZETROLA
Anwendungs-Nummer: 034107-60/06-007
- Kulturen
- Kernobst
- Schaderreger
- Gemeine Quecke
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 1
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 30.11.2027
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 1,5 LH | 100 – 400 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Kernobst | 30 Tage | – | – |
Anwendungszeitpunkte
- während der Vegetationsperiode
- bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |
| SF275-VEOS | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | – | – |