Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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ZETROLA

Anwendungs-Nummer: 034107-60/02-002

Kulturen
Wurzel- und Knollengemüse, ausgenommen: Möhre, ausgenommen: Wurzelpetersilie
Schaderreger
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, ausgenommen: Einjähriges Rispengras, ausgenommen: Gemeine Quecke
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungstechnik
spritzen
Entwicklungsstadium
13 – 15
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
1
Art der Zulassung
Genehmigung (Lückenindikation)
zugelassen bis
30.11.2027

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
0,75 LH 200 – 400 LH

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Wurzel- und Knollengemüse 28 Tage Möhre, Wurzelpetersilie

Anwendungszeitpunkte

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SF275-10GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Gemüsekulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.