ZETROLA
Anwendungs-Nummer: 034107-60/01-001
- Kulturen
- Rohrschwingel, Schaf-Schwingel, Wiesenschwingel, Deutsches Weidelgras, Wiesenlieschgras
- Schaderreger
- Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Gemeines Rispengras, Ausfallgetreide
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Entwicklungsstadium
- 21 – 29
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 1
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 30.11.2027
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 0,25 LH | 200 – 400 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Deutsches Weidelgras | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | – |
| Wiesenlieschgras | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | – |
| Rohrschwingel | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | – |
| Schaf-Schwingel | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | – |
| Wiesenschwingel | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | – |
Anwendungszeitpunkte
- nach dem Auflaufen der Unkräuter
- während der Vegetationsruhe im Spätherbst
- vor Vegetationsbeginn
Verwendungszweck
- In Beständen zur Saatguterzeugung
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |