LBG-01F34
Anwendungs-Nummer: 027207-60/02-001
- Kulturen
- Brombeere
- Schaderreger
- Falscher Mehltau (Peronospora sparsa)
- Anwendungsbereich
- Gewächshaus
- Wirkungsbereich
- Fungizid
- Anwendungstechnik
- spritzen oder sprühen
- Entwicklungsstadium
- 51 – 81
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 3
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 31.01.2027
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 4 LH | – – 1.000 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Brombeere | 5 Tage | – | – |
Anwendungszeitpunkte
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| SF276-EEOS | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. | – | – |
| SF277-2OS | Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen. | – | – |
| SS110-1 | Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | – | – |