Minixx
Anwendungs-Nummer: 026682-62/00-001
- Kulturen
- Zierpflanzen
- Schaderreger
- Nacktschnecken
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Molluskizid
- Anwendungstechnik
- streuen
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 4
- zugelassen bis
- 31.12.2031
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 7 KH | – |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Zierpflanzen | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | – |
Anwendungszeitpunkte
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Bemerkungen
- AT0110
- AT8520
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NT116 | Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). | – | – |
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |