CORAGEN
Anwendungs-Nummer: 026336-00/00-005
- Kulturen
- Blumenkohle
- Schaderreger
- Freifressende Schmetterlingsraupen
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 2
- zugelassen bis
- 31.05.2028
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 125 CH | 600 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Blumenkohle | 3 Tage | – | – |
Anwendungszeitpunkte
- bei Beginn der Eiablage
- bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |