Neem Bio-Schädlingsfrei
Anwendungs-Nummer: 024436-68/12-004
- Kulturen
- Zierpflanzen
- Schaderreger
- Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierende Kleinschmetterlingsraupen
- Anwendungsbereich
- Gewächshaus
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Erläuterung zum Schaderreger
- NVBXX
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 18
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 31.01.2028
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| GR051 | 4,5 LH | 500 – 1.500 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Zierpflanzen | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | – |
Anwendungszeitpunkte
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Bemerkungen
- AA0172
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NZ113 | Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen. | – | – |
| SF276-35ZB | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. | – | – |
| SF275-EVZB | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | – | – |
| SS230 | Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, sind festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel), Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. | – | – |
| ST1102 | Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | – | – |