Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Neem Bio-Schädlingsfrei

Anwendungs-Nummer: 024436-68/12-003

Kulturen
Zierpflanzen
Schaderreger
Spinnmilben
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Akarizid
Anwendungstechnik
spritzen
Erläuterung zum Schaderreger
NVBXX
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
4
Art der Zulassung
Genehmigung (Lückenindikation)
zugelassen bis
31.01.2028

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
GR051 4,5 LH 500 – 1.500 LH

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Zierpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Anwendungszeitpunkte

Bemerkungen

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SF275-EVZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-35ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das ab
NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 15 m
NW605-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte
NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.