Xentari RaupenFrei
Anwendungs-Nummer: 024426-62/04-009
- Kulturen
- Fruchtgemüse
- Schaderreger
- Freifressende Schmetterlingsraupen, ausgenommen: Eulenarten (Noctuidae)
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Entwicklungsstadium
- 11
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 5
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 30.04.2027
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| GR050 | 0,6 KH | 600 – 600 LH |
| GR052 | 0,9 KH | 900 – 900 LH |
| GR125 | 1,2 KH | 1.200 – 1.200 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Fruchtgemüse | 7 Tage | – | – |
Anwendungszeitpunkte
- nach Befallsbeginn
- ab Schlüpfen der ersten Larven
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| VA302 | Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden. | – | – |
| NW642-1 |
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. <50CM |
– | – |
| NW609-1 |
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhä >50CM |
– | 5 m |