FLORBAC
Anwendungs-Nummer: 024426-60/02-001
- Kulturen
- Zierpflanzen
- Schaderreger
- Freifressende Schmetterlingsraupen
- Anwendungsbereich
- Gewächshaus
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 5
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 30.04.2027
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| GR050 | 1 KH | 600 – 600 LH |
| GR052 | 1,5 KH | 900 – 900 LH |
| GR125 | 2 KH | 1.200 – 1.200 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Zierpflanzen | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | – |
Anwendungszeitpunkte
- nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
- ab Schlüpfen der ersten Larven
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| SF1891 | Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | – | – |