Pixxela
Anwendungs-Nummer: 00B190-60/00-002
- Kulturen
- Obstkulturen
- Schaderreger
- Nacktschnecken
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Molluskizid
- Anwendungstechnik
- streuen
- Entwicklungsstadium
- 00 – 89
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 4
- zugelassen bis
- 31.12.2031
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 5 KH | – |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Obstkulturen | – | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. | – |
Anwendungszeitpunkte
- bis einen Tag vor dem Pflanzen
- bis zur Ernte
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
- nach Befallsbeginn
- März bis November
Bemerkungen
- AT0110
- AA0171
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |
| NT116 | Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). | – | – |