XtremeClean
Anwendungs-Nummer: 00B183-60/00-018
- Kulturen
- Baumschulgehölzpflanzen
- Schaderreger
- Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Anwendungstechnik
- streichen
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 1
- zugelassen bis
- 15.12.2026
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 33 %% | – |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Baumschulgehölzpflanzen | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | – |
Anwendungszeitpunkte
- während der Vegetationsperiode
- Mai bis August
Bemerkungen
- AT1460
- AP02033
- AT0080
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |
| WH9142 | In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. | – | – |