Serenade Soil Activ
Anwendungs-Nummer: 00B170-00/01-008
- Kulturen
- Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl)
- Schaderreger
- Rhizoctonia solani, Fusarium oxysporum
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Fungizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Entwicklungsstadium
- 00 – 19
- Erläuterung zum Schaderreger
- NZBSB
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 2
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 30.06.2039
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 2 LH | 100 – 1.000 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) | – | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. | – |
Anwendungszeitpunkte
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NT140 | Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50 % eingetragen ist. Die Verwendu | – | – |
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |