NASA (Glyphosate 360 g/l SL)
Anwendungs-Nummer: 00B076-00/00-003
- Kulturen
- Nadelholz, Laubholz
- Schaderreger
- Holzgewächse, Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
- Anwendungsbereich
- auf Jungwuchsflächen
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 1
- zugelassen bis
- 15.12.2026
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 3 LH | 200 – 400 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Nadelholz | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | – |
| Laubholz | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | – |
Anwendungszeitpunkte
- während der Vegetationsperiode
- Mai bis Juni
- ab einer Unkrauthöhe von mindestens 15 cm
Bemerkungen
- AT1261
- AT0050
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| VA452 | Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen. | – | – |
| VA216 | Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden. | – | – |
| VA215 | Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. | – | – |
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |
| WH914 | In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. | – | – |