KALAMOS
Anwendungs-Nummer: 00B068-00/00-035
- Kulturen
- Speisezwiebel
- Schaderreger
- Gemeine Quecke
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Entwicklungsstadium
- 09 – 53
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 2
- zugelassen bis
- 30.11.2027
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 0,6 LH | 200 – 300 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Speisezwiebel | 35 Tage | – | – |
Anwendungszeitpunkte
- nach dem Auflaufen
- bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Verwendungszweck
- Nutzung als Trocken- und Bundzwiebel
Bemerkungen
- AT2312
- AZ0612
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| WP733 | Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. | – | – |
| WH9161 | In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. | – | – |
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |