PROPAK
Anwendungs-Nummer: 00B048-00/00-003
- Kulturen
- Zuckerrübe
- Schaderreger
- Gemeine Quecke
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Entwicklungsstadium
- 12 – 35
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 2
- zugelassen bis
- 28.02.2028
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 0,6 LH | 200 – 300 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Zuckerrübe | 60 Tage | – | – |
Anwendungszeitpunkte
- nach dem Auflaufen
- nach dem Auflaufen der Unkräuter
- bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Bemerkungen
- AT2312
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |
| WH9161 | In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. | – | – |
| WP733 | Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. | – | – |