Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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AGOLA

Anwendungs-Nummer: 00B033-60/00-019

Kulturen
Kartoffel
Schaderreger
Gemeine Quecke
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungstechnik
spritzen
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
1
zugelassen bis
28.02.2028

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
1 LH 200 – 400 LH

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Kartoffel 35 Tage

Anwendungszeitpunkte

Verwendungszweck

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WW742 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.