AGOLA
Anwendungs-Nummer: 00B033-60/00-013
- Kulturen
- Erdbeere
- Schaderreger
- Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, ausgenommen: Einjähriges Rispengras
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 1
- zugelassen bis
- 28.02.2028
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 0,75 LH | 200 – 400 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Erdbeere | 35 Tage | – | – |
Anwendungszeitpunkte
- nach der Ernte
- nach dem Auflaufen der Unkräuter
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| WW742 | Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter. | – | – |
| WP733 | Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. | – | – |
| WH9161 | In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. | – | – |
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |