JOUST
Anwendungs-Nummer: 00A972-00/01-001
- Kulturen
- Senf-Arten, Rübsen, Krambe, Oelrettich, Leindotter
- Schaderreger
- Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans), Sclerotinia sclerotiorum, Echter Mehltau (Erysiphe cruciferarum), Alternaria brassicae, Cylindrosporium-Weißfleckigkeit (Cylindrosporium concentricum)
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Fungizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Entwicklungsstadium
- 14 – 69
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 2
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 31.03.2028
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| AW7 | 0,7 LH | 150 – 400 LH |
| AW84 | 0,7 LH | 150 – 400 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Senf-Arten | 56 Tage | – | – |
| Rübsen | 56 Tage | – | – |
| Krambe | 56 Tage | – | – |
| Oelrettich | 56 Tage | – | – |
| Leindotter | 56 Tage | – | – |
Anwendungszeitpunkte
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Verwendungszweck
- Verwendung der Samen
- In Beständen zur Saatguterzeugung
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW800 | Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. | – | – |
| NW705 | Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abg | – | – |
| NW606 | Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | 5 m |
| NW605-2 | Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte | – | – |