UPSIDE
Anwendungs-Nummer: 00A891-00/01-017
- Kulturen
- Rasen
- Schaderreger
- Fusarium-Arten, Typhula-Fäule (Typhula incarnata), Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa), Blattfleckenkrankheit (Drechslera poae), Gräser-Anthraknose (Colletotrichum graminicola)
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Fungizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 8
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 20.05.2035
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 6 LH | 600 – 800 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Rasen | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | – |
Anwendungszeitpunkte
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Verwendungszweck
- Zier- und Sportrasen
Bemerkungen
- ABFA00
- ABFA05
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |
| SF252 | Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. | – | – |
| SF258-1 | Es ist sicherzustellen, dass sich während der Anwendung, bis zur nächsten Bewässerung und anschließendem Abtrocknen keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. | – | – |