Zorvec Entecta
Anwendungs-Nummer: 00A762-00/04-001
- Kulturen
- Zwiebelgemüse, ausgenommen: Winterheckenzwiebel
- Schaderreger
- Falscher Mehltau (Peronospora destructor)
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Fungizid
- Anwendungstechnik
- spritzen oder sprühen
- Entwicklungsstadium
- 13 – 49
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 2
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 15.09.2027
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 0,3 LH | 200 – 1.500 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Zwiebelgemüse | 28 Tage | – | Winterheckenzwiebel |
Anwendungszeitpunkte
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Verwendungszweck
- Nutzung als Trockenzwiebel
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| SS128 | Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels mit handgeführten Geräten sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | – | – |
| NG373.1094 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Amisulbrom enthält, ausgebracht wurde. | – | – |
| NW605-2 | Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte | – | – |
| NW606 | Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | 5 m |
| NG371.1094 | Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Amisulbrom pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. | – | – |