Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Skeldon

Anwendungs-Nummer: 00A699-60/01-005

Kulturen
Sommergerste, Wintergerste
Schaderreger
Echter Mehltau (Erysiphe graminis), Rhynchosporium secalis, Zwergrost (Puccinia hordei), Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres)
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungstechnik
spritzen
Entwicklungsstadium
30 – 65
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
2
zugelassen bis
31.03.2028

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
0,8 LH 100 – 400 LH

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Sommergerste 35 Tage
Wintergerste 35 Tage

Anwendungszeitpunkte

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NT140 Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50 % eingetragen ist. Die Verwendu
NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 5 m
NW605-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte