QuickPhos Beutel
Anwendungs-Nummer: 00A580-60/00-019
- Kulturen
- Reis
- Schaderreger
- Insekten
- Anwendungsbereich
- seegehende Schiffe
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Anwendungstechnik
- begasen
- Erläuterung zur Kultur
- ZSCXX
- Erläuterung zum Schaderreger
- IVSXX
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 3
- zugelassen bis
- 31.08.2027
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 15 GU | – |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Reis | – | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. | – |
Anwendungszeitpunkte
- bei Befall
Bemerkungen
- AA0169
- AP27014
- AP2707
- AP2705
- AT8100
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| SF558 | Es ist sicherzustellen, dass bei Überschreitung des Referenzwertes von 0,03 ppm in Bereichen, in denen sich Personen aufhalten, ein optischer und ein akustischer Alarm aktiviert wird. | – | – |
| SF557 | Es ist sicherzustellen, dass eine kontinuierliche Überwachung der Phosphinkonzentration mit einer Nachweisgrenze von 0,01 ppm außerhalb der begasten Bereiche erfolgt und alle Messungen protokolliert werden. | – | – |
| SF559 | Es ist sicherzustellen, dass permanente stationäre Messungen in allen Räumen, in denen sich Personen aufhalten können, in Bodennähe durchgeführt werden. | – | – |