ROMEO
Anwendungs-Nummer: 00A144-00/02-003
- Kulturen
- Rasen
- Schaderreger
- Schneeschimmel (Monographella nivalis), Typhula-Fäule (Typhula incarnata), Rhizoctonia spp., Fusarium-Arten, Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa), Gräser-Anthraknose (Colletotrichum graminicola), Blattfleckenkrankheit (Drechslera poae), Curvularia spp., Bipolaris spp., Leptosphaerulina australis
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Fungizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 25
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 23.04.2031
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 0,75 KH | 500 – 1.000 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Rasen | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | – |
Anwendungszeitpunkte
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Bemerkungen
- ABFA00
- ABFA02
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |
| SF251 | Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. | – | – |
| SF252 | Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. | – | – |