Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Atonik

Anwendungs-Nummer: 00A070-00/04-007

Kulturen
Tomate
Schaderreger
Förderung des Fruchtansatzes, Ertragssteigerung, Förderung der Fruchtgröße
Anwendungsbereich
Gewächshaus
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Anwendungstechnik
spritzen
Entwicklungsstadium
61
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
4
Art der Zulassung
Genehmigung (Lückenindikation)
zugelassen bis
31.10.2026

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
1 LH 500 – 2.000 LH

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Tomate 3 Tage

Anwendungszeitpunkte

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-35GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS230 Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, sind festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel), Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen.
ST1102 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.