Atonik
Anwendungs-Nummer: 00A070-00/02-002
- Kulturen
- Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete)
- Schaderreger
- Ertragssteigerung, Verbesserung der Rübenqualität
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Wachstumsregler
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Entwicklungsstadium
- 12 – 49
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 4
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 31.10.2026
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 0,6 LH | 200 – 400 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) | 7 Tage | – | – |
Anwendungszeitpunkte
- bei Bedarf
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |
| SF275-7GE | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | – | – |
| VA263-1 | Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland. | – | – |