Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Minecto One

Anwendungs-Nummer: 008589-00/02-004

Kulturen
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl)
Schaderreger
Thrips spp., Weiße Fliegen
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungstechnik
spritzen
Entwicklungsstadium
11 – 49
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
2
Art der Zulassung
Genehmigung (Lückenindikation)
zugelassen bis
14.09.2027

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
187,5 GH 200 – 1.000 LH

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) 3 Tage

Anwendungszeitpunkte

Bemerkungen

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SF275-14GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
NW705 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abg
NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgende
NT102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Techni